Ablauf der Therapie

Die Terminvereinbarung erfolgt am besten telefonisch. Sollte es Ihnen nicht möglich sein zu unseren Telefonzeiten anzurufen, können Sie gerne eine E-Mail schreiben.

Gesetzlich Versicherte

Das Erstgespräch in unserer Praxis findet im Rahmen der sog. Psychotherapeutischen Sprechstunde statt. Ein Termin dauert in der Regel 50min. Es sind bis zu 3 Sprechstunden-Termine möglich. Hier geht es neben einem ersten Kennenlernen darum, dass sich die Therapeutin einen Überblick über Ihre Beschwerden verschafft, und beurteilen kann, ob eine ambulante Psychotherapie in Ihrer aktuellen Situation geeignet ist. Sie als Patient bekommen einen ersten Eindruck von unserer Vorgehensweise und können dringende Fragen klären.

Leider ist es uns meistens nicht möglich direkt im Anschluss die Behandlung zu beginnen, sondern Sie müssen mit einer Wartezeit auf einen Therapieplatzvon mehreren Monaten rechnen.

Vor Beginn der Behandlung finden 2-4 sog. Probatorische Sitzungen („Probe-Sitzungen“) statt, die eine ausführliche Diagnostik, biographische und berufliche Anamnese sowie die Analyse Ihres Problems und der Entstehungsbedingungen beinhalten. In den gemeinsamen Gesprächen legen Sie mit Ihrer Therapeutin darüber hinaus die Ziele, die Sie mit Hilfe der Psychotherapie erreichen möchten, fest und die Therapeutin stellt einen Behandlungsplan auf.

Danach wird eine Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Eine Kurzzeittherapie dauert in der Regel 24 Sitzungen und eine Langzeittherapie 60 Sitzungen. Es finden regelmäßige (anfangs wöchentliche) 50-minütige Termine statt. Die einzelnen Behandlungsschritte werden auf Ihre persönlichen Bedürfnisse individuell abgestimmt.

Im Falle einer akuten Krise oder eines Ausnahmezustands sind die Wartezeiten unzumutbar. Daher gibt es die Möglichkeit direkt im Anschluss an die Sprechstundentermine eine Akuttherapie von 12 Sitzungen durchzuführen. Sollte dies in unserer Praxis nicht möglich sein, vermittelt Ihnen die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) kurzfristig einen Therapieplatz in einer anderen Praxis.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte:

Der Ablauf hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab, meist wird sich am Vorgehen der Gesetzlichen Versicherungen (siehe oben) orientiert. In der Regel werden 5 sog. probatorische Sitzungen („Probe-Sitzungen“) erstattet. Danach muss eine Behandlung im erforderlichen Umfang beantragt werden.